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Bevölkerungs- und Katastrophenschutz

Zum Schutz der Bevölkerung

 

Naturkatastrophen und außergewöhnliche Schadensereignisse können das Leben oder die Gesundheit zahlreicher Menschen oder Tiere, die Umwelt, erhebliche Sachwerte oder die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung in ungewöhnlichem Maße gefährden oder schädigen.
 
Der Staat hat daher die Aufgabe, die Bevölkerung zu schützen und für den Katastrophenfall Vorkehrungen zu treffen. Zur Bekämpfung und Abwehr von Schäden, die durch Katastrophen hervorgerufen werden, schafft das Innenministerium Baden-Württemberg Rahmenbedingungen, die eine rasche Hilfe möglich machen, indem Behörden und Hilfsorganisationen effektiv zusammenarbeiten.

Zu erfassen, welche Gefahren drohen können und welche Einsatzkräfte und Einsatzmittel für den jeweiligen Fall zur Verfügung stehen, gehört ebenso zu ihren Aufgaben wie die Ausarbeitung von Alarm- und Einsatzplänen oder ein „heißer Draht“, der eine unverzügliche Einsatzleitung möglich macht. Außerdem erwarten die Bürgerinnen und Bürger neben schneller Hilfe und umfassenden Informationen die Unterstützung bei der schnellen Beseitigung von Katastrophenschäden.

Der Katastrophenschutz wird von Hauptamtlichen und Ehrenamtlichen geleistet und ist geprägt als Einsatz von Menschen für Menschen. Wichtige Ziele sind auch der Schutz von Tieren, Vorkehrungen für die Sicherung von Sachwerten mit erheblicher Bedeutung sowie die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung und der Schutz der Umwelt.

Katastrophenschutz ist Ländersache.
Baden-Württemberg gliedert die Katastrophenschutzbehörden in die drei folgenden Verwaltungsebenen:

  • die unteren Verwaltungsbehörden als untere Katastrophenschutzbehörden (Bürgermeisterämter der Stadtkreise und Landratsämter);
  • die Regierungspräsidien als höhere Katastrophenschutzbehörden für die Umgebung kerntechnischer Anlagen und für Aufgaben, die sich über einen Land- oder Stadtkreis hinaus erstrecken;
  • das Innenministerium als oberste Katastrophenschutzbehörde für Aufgaben, die sich über einen Regierungsbezirk oder über Landesgrenzen hinaus erstrecken.

Im Katastrophenschutz wirken daneben verschiedene andere Behörden sowie Einrichtungen und Stellen mit, deren Arbeit von der Katastrophenschutzbehörde koordiniert wird. Die Gemeinden haben dabei im Vorfeld die Aufgabe bis zur Feststellung eines Katastrophenfalls die Bevölkerung zu schützen, zu informieren und Hilfsangebote zu koordiieren.

Insbesondere für die nachfolgenden besonderen Gefahrenlagen hat das Land Vorplanungen getroffen:

 

Hochwasser
Hochwasser ist ein Naturereignis, das in unplanbaren Abständen und Höhen auftritt.
Insbesondere durch Klimaveränderung kann es vermehrt zu extremen Wetterereignissen und in Folge zu Hochwasser mit teils erheblichen Schäden in weiten Teilen des Landes kommen. Die Verantwortlichen und Mitwirkenden im Katastrophenschutz in Baden-Württemberg sind auf solche Ereignisse vorbereitet und können im Bedarfsfall schnell und effektiv Hilfe leisten.

 

Unfälle in Kernkraftwerken
Deutsche Kernkraftwerke verfügen über Sicherheitseinrichtungen sowie vorgeplante Maßnahmen, die das Eintreten eines kerntechnischen Unfalls praktisch ausschließen sollen. Trotzdem müssen die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Im Rahmen der Sicherheitsvorsorge hat das Land Baden-Württemberg Katastrophenschutzplanungen für die Umgebung von Kernkraftwerken erarbeitet, die das Ziel haben, unmittelbare Folgen von Auswirkungen eines kerntechnischen Unfalls auf die Bevölkerung zu verhindern bzw. zu begrenzen. Dies gilt auch für die grenznahen Anlagen im Ausland und in den benachbarten Bundesländern. Grundlegende Informationen enthalten die Broschüren für den „Notfallschutz“ für die jeweiligen Kernkraftwerke, die über die Internetangebote der Regierungspräsidien abrufbar sind.

 

Terroristische Anschläge
Die Bewältigung terroristischer Anschläge ist primär Aufgabe der polizeilichen Gefahrenabwehr. Dabei auftretende Auswirkungen auf die Bevölkerung können aber Anforderungen an die Verantwortlichen und Mitwirkenden im Katastrophenschutz stellen. Ein enges Zusammenwirken der Aufgabenträger wird im Rahmen der interdisziplinären Zusammenarbeit gewährleistet.

 

 

Viele weitere Informationen hat das Innenministerium des Landes-Baden-Württemberg auf dieser Seite zusammengestellt: https://im.baden-wuerttemberg.de/de/sicherheit/katastrophenschutz/

Informationsmöglichkeiten

 

Zur Homepage des Innenministerioms Baden-Württemberg

 

Zur Startseite des Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

 

Zur Seite der WarnApp NINA

 

Zum Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen

 

Zur Broschüre Hitze - Vorsorge und Selbstschutz

 

Zur Broschüre persönliche Checkliste

 

Zur Broschüre Stromausfall - Vorsorge und Selbsthilfe

 

Zum Flyer Verhalten bei besonderen Gefahrenlagen

 

Zum Flyer Waldbrand - Schützen Sie ihren Wald

 

 

 

Zu den Broschüren für Kinder

"An alles Gedacht"

"Abenteuer Bevölkerungsschutz"

 

 

 

 

Sirenensignale zur Warnung der Bevölkerung

 

Erfolgt die Warnung mittels Sirenen, sind zwei Aspekte von besonderer Bedeutung. Einerseits ist es wichtig, dass die Menschen unabhängig von Ihrem Aufenthaltsort in Deutschland durch gleiche Sirenensignale gewarnt und entwarnt werden. Außerdem muss gewährleistet sein, dass die mit den Sirenensignalen verbundenen grundlegenden Handlungsempfehlungen bundesweit einheitlich sind. Daher gelten für die Warnung und Entwarnung bundesweit nachfolgende Sirenensignale.

 

Bevölkerungswarnung

1-minütiger Heulton

Audiobeispiel Heulton
Bedeutung In dem Gebiet besteht eine unmittelbare Gefahr oder diese ist in Kürze zu erwarten.
Handlungsempfehlungen Nutzen Sie alle möglichen Informationsmedien für weitere Hinweise.
Folgen Sie den amtlichen Anweisungen.
Entwarnung

1-minütiger Dauerton

Audiobeispiel Dauerton
Bedeutung Es besteht keine akute Gefahr mehr.
Handlungsempfehlungen Nutzen Sie alle möglichen Informationsmedien, um weitere Hinweise zu erhalten.