Vogelgrippefall im Landkreis Lörrach

 

Nachdem bei einem verendeten Wildvogel im Landkreis Lörrach der Verdacht auf die hochansteckende Aviäre Influenza (HPAI, Vogelgrippe) vom Subtyp H5N1 heute durch das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt wurde, erlässt das Landratsamt Lörrach in Abstimmung mit dem Landwirtschaftsministerium eine Allgemeinverfügung zum Aufstallungsgebot für den gesamten Landkreis, um eine Verbreitung in Hausgeflügelbestände zu verhindern.

Ab morgen, 8. Februar, müssen daher alle gewerblichen und privaten Geflügelhalter sicherstellen, dass ihr Geflügel in geschlossenen Ställen untergebracht ist oder durch andere Vorrichtungen, wie Netzen oder Gitter mit einer maximalen Maschenweite von 25 mm, vor dem Eindringen von Wildvögeln geschützt ist. Die Aufstallung gilt für den gesamten Landkreis zunächst befristet bis zum 8. März 2023.

Bei dem infizierten Vogel handelt es sich um eine Möwe, die im Rahmen eines verstärkten Monitorings vergangene Woche in Weil am Rhein gefunden wurde. Auch in der benachbarten Schweiz und im Département Haut-Rhin wurden vor Kurzem Vogelgrippefälle bestätigt und entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen. Insbesondere sind Gebiete betroffen, in denen sich wildlebende Wasservögel sammeln, da diese der natürliche Wirt des Virus sind. Da der Landkreis Lörrach südlich und westlich vom Rhein umflossen wird und darin unter anderem die Zuflüsse Wiese und Kander münden, die weite Teile des Landkreises durchziehen, liegt eine dichte Wildvogelpopulation vor.

Im Landkreis sind 1.230 Hausgeflügelhaltungen registriert. Diese befinden sich vornehmlich in flussnahem urbanen Gebiet. Insbesondere die zehn größeren Geflügelhaltungen mit über 350 Hühnern liegen gewässernah und in unmittelbarer Nähe zum aktuellen Fall.

Weitere Schutzmaßnahmen und der komplette Wortlaut der Allgemeinverfügung können unter www.loerrach-landkreis.de/bekanntmachungen eingesehen werden.

 

 

Hintergrund

Die Vogelgrippe oder auch Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen. Das Robert-Koch-Institut schätzt das Risiko einer Virusübertragung auf den Menschen allerdings als gering ein. Dennoch wird dringend dazu geraten, verendete Vögel nicht zu berühren und auch einen Kontakt von Haustieren mit dem Tier zu vermeiden.

Wer tote Wildvögel im Landkreis findet, wird gebeten den Fundort an den Fachbereich Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung (E-Mail: , Telefon: 07621 410-2244) zu melden.

Weitere Infos unter www.loerrach-landkreis.de/gefluegelpest