Öffentliche Zahlungsaufforderung 3. Grundsteuerrate
Die zu entrichtenden Gebühren sind aus dem zuletzt ergangenen Bescheid ersichtlich.
Ausgenommen sind Zahlungspflichtige, die dem Abbuchungsverfahren angeschlossen sind.
Wir bitten den Zahlungstermin einzuhalten, da wir nach Ablauf
der Frist verpflichtet sind, Säumniszuschläge und gegebenenfalls
Beitreibungskosten zu erheben.
Diese Zahlungsaufforderung gilt als öffentliche Mahnung.
(§ 14 Abs.2 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz)
Die Mitteilung wurde ortsüblich Bekanntgemacht (Aushang und Mitteilungsblatt)
Diese Meldung ist nur als Ergänzender Hinweis zu verstehen.
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